top of page

Entsendemodell

Das Entsendemodell ist das wohl gängigste legale Modell der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BihG). Hierbei sind die Betreuungskräfte bei einem Dienstleister (Entsendeunternehmen) in der EU angestellt und werden für einen definierten Zeitraum zu Ihnen nach Hause entsandt. 

Vorteile

  • zuverlässige und geprüfte Vertragspartner

  • keine Verantwortung oder Verpflichtung gegenüber den Betreuungskräften

  • kein Risiko bei Personalausfällen

  • maximale Rechtssicherheit mit dem Formular A1

  • umfangreiche Betreuung durch Ihren Ansprechpartner Vis-à-Vis24

Entsendung von Arbeitnehmern

Beim Entsendemodell schließen Sie einen Dienstleistungsvertrag mit einem unserer osteuropäischen Partnerunternehmen. In diesem Vertrag werden Rahmenbedingungen, wie die zu erbringende Betreuungsdienstleistung und deren Umfang definiert. Daraufhin wird Ihre Betreuungskraft von dem Entsendeunternehmen zu Ihnen nach Deutschland entsendet. Unser Entsendepartner ist verpflichtet, sämtliche Sozialabgaben und Steuern für die Betreuungskraft ordnungsgemäß abzuführen. Ihre Betreuungskraft ist also auch entsprechend sozialversichert. Zum Nachweis und zur Bestätigung, dass die Entsendung legal erfolgt, erhalten Sie die sogenannte A1-Bescheinigung (der Ausstellungsprozess dauert ca. 2-3 Wochen beginnend mit der Entsendung und in Abhängigkeit von der Ansässigkeit des entsendenden Unternehmens).
Unsere Partner halten sich an alle arbeits-, sozial- und steuerlichen Vorgaben, um eine rechtlich einwandfreie Arbeitnehmerentsendung zu gewährleisten. Eine Haftpflichtversicherung sowie die Kosten für die An- und Abreise der Betreuungskraft sind in diesem Modell inklusive. Wir garantieren Ihnen auch die Einhaltung der deutschen Mindestlohnvorgabe. Sollte Ihre Betreuungskraft zum Beispiel krankheitsbedingt ausfallen, sorgen wir zusammen mit unserem Partner für sofortigen Ersatz bzw. eine Nachfolgekraft.

Mit Vis-à-Vis24 haben Sie einen regionalen Ansprechpartner an Ihrer Seite, der Sie in allen Belangen unterstützt.

INFO

Ab dem 1. August 2020 gilt eine neue EU-Entsenderichtline. Hier finden Sie eine aktuelle Kompaktinformation zu den gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien. Vis-à-Vis24 verpflichtet seine Kooperationspartner dazu, nach den aktuellsten Verordnungen und Gesetzen zu handeln und überprüft regelmäßig die Rechtskonformität, so dass unsere Kunden auf der sicheren Seite sind.

!

Leistungen

Das Leistungsangebot der Entsendeunternehmen beinhaltet grundsätzlich genau die gleichen Leistungen wie das von uns ebenfalls angebotene Franchisemodell oder Arbeitgebermodell (aktivierende Betreuung, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung).

Der einzige Unterschied besteht darin, dass der Leistungsumfang vertraglich mit dem Entsendeunternehmen vereinbart wird und keinerlei Absprachen mit der eingesetzten Betreuungskraft getroffen werden.

24h (Small).webp

AKTIVIERENDE

BETREUUNG

  • Strukturieren des Tagesablaufs

  • Mobilisierung

  • Förderung der Selbstständigkeit

  • Förderung der kognitiven und motorischen Fähigkeiten

  • Förderung der geistigen Fähigkeiten durch Konversation

  • aktivierende Tätigkeiten

GRUNDPFLEGE

  • Hilfestellung bei der Körperpflege / Waschen

  • Hilfe bei der Darm- und Blasenentleerung

  • Ernährung

  • An- und Auskleiden

HAUSWIRTSCHAFTLICHE VERSORGUNG

  • Einkaufen

  • Menüliste erstellen, Mahlzeiten zubereiten, Essen anreichen

  • Putzen, Wäsche waschen, bügeln, etc.

  • Reinigen der Pflegehilfsmittel

  • Abfallentsorgung

  • leichte Gartenarbeit

Legalität

Die sozialversicherungsrechtlichen EU-Entsendevorschriften sind in der Richtlinie 883/2004 geregelt, während die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen in der Richtlinie (EU) 2018/957 festgelegt sind. Die Entsenderichtlinien bieten die Möglichkeiten der Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU. Hiernach können EU-Bürger im EU-Ausland in Deutschland arbeiten. Die Betreuungskräfte unterliegen hierbei der Sozialversicherungspflicht im Heimatland, wohingegen bestimmte Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen des Empfängerlandes gelten (z.B. Mindestlohngesetz, Arbeitszeitgesetz etc.). Der Nachweis, dass die Sozialabgaben im Heimatland vom Unternehmen (Entsender) gezahlt werden, wird in Form des A1-Formulars erbracht, dass für die Betreuungskraft ausgestellt und zugesendet wird. Der Beantragungszeitraum bis zur Ausstellung kann mehrere Wochen dauern, abhängig von der bearbeitenden Behörde und dem Entsendeland.

Wie auch bei den anderen Geschäftsmodellen gibt es gewisse "Spielregeln", welche die Vertragsparteien einhalten müssen um sich stets im rechtlich zulässigen Rahmen bewegen. 

Spielregeln

  • keine Weisungsbefugnis (kein Erstellen von Dienst- oder Freizeitplänen für die Betreuungskraft!)

  • Leistungsumfang: maximal 160 Stunden im Monat

  • deutsche Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen (MiLoG, ArbZG etc.)

!

Modelle im Überblick

eu.webp

ENTSENDEMODELL

  • zuverlässige und geprüfte Vertragspartner

  • kein Risiko bei Personalausfällen

  • Rechtssicherheit dank Formular A1

franchise

FRANCHISEMODELL

  • attraktive Preise und Konditionen

  • flexible Leistungsumfänge

  • (iQH) geschulte Betreuungskräfte

vertrag

ARBEITGEBERMODELL

  • Weisungsbefugnis

  • volle Kontrolle

bottom of page