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Franchisemodell

Das Franchisemodell ist ein legales Modell für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BihG), bei dem die Betreuungskraft als selbständige Gewerbetreibende auftritt. Gegen eine Gebühr (Franchisegebühr) kann sie das etablierte Geschäftskonzept, die bewährten Geschäftspraktiken und den umfangreichen Support des Franchisegebers nutzen.

Vorteile

  • attraktive Preise und Konditionen

  • zuverlässiger Franchisepartner 

  • flexibel  zu vereinbare Leistungsumfänge

  • maximale Transparenz

  • Fairness: Die Vertragskonditionen werden mit der Betreuungskraft ausgehandelt

  • nur gem. § 45c SGB XI (iQH) geschulte Betreuungskräfte (bzw. in Ausbildung)

  • umfangreiche Betreuung durch Ihren Ansprechpartner Vis-à-Vis24

Franchise: Partnerschaft auf Augenhöhe

Unser Franchisepartner Germania24 unterstützt seine Franchisenehmer/innen mit einem umfangreichen Leistungspaket: Germania24 übernimmt die Gewerbeanmeldung in Deutschland, das An- und Abmeldung bei den zuständigen Behörden sowie die Büroorganisation, Abrechnungen und Kundenakquise. Sie fördert die Franchisenehmer/innen mit regelmäßigen Schulungen und steht laufend für alle Fragen und Anliegen zur Verfügung.

 

Das Franchisesystem bietet den Franchisenehmer/innen außerdem einen vergleichbaren Versicherungsschutz wie ihn die gesetzlichen Versicherungen bei Angestellten im Rahmen der Arbeitnehmerentsendung bieten. 

 

Die Franchise-nehmer/innen können sich also ganz auf ihre eigentliche Aufgabe, die Betreuung hilfs- oder pflegebedürftiger Menschen in den eigenen vier Wänden, konzentrieren. Welche Verabredungen sie dabei im Detail mit der betreffenden Familie trifft, bleibt ihr überlassen

Legalität

Die Legalität der Geschäftsmodelle, die wir vermitteln steht für uns an oberster Stelle. Deswegen prüfen wir jedes Modell und die dazugehörigen Verträge regelmäßig durch Fachanwälte und bieten Ihnen nur das Beste auf dem Markt an.

Das Franchisemodell, in dem selb­stän­dige Be­treu­ungs­kräfte als Fran­chi­se­neh­mer/innen an Pfle­ge­be­dürf­tige oder deren Fa­mi­lien ver­mit­telt wer­den, ist konform mit der aktuellen Rechtsprechung (insb. BSG Urteil vom 28.9.2011, B 12 R 17/09 R, OLG Frankfurt Urteil vom 7.3.2014, AZ 1 Ws 179/13 sowie LSG Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 18.02.2015, L 7 R 225/11). Auch der Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. bestätigte in seinem Positionspapier „Standard rechtskonformer Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BihG)“ vom 26.10.2020 die Rechtskonformität des Modells.

Wie auch bei den anderen Geschäftsmodellen gibt es gewisse "Spielregeln", welche die Vertragsparteien einhalten müssen um sich stets im rechtlich zulässigen Rahmen bewegen. 

Spielregeln

  • keine Tätigkeit auf Dauer und im Wesentlichen für einen Auftraggeber (höchstens 5/6 des Umsatzes mit einem einzigen Auftraggeber)

  • Unternehmerische Entscheidungsfreiheit und Risiko (z. B. Preisverhandlung,  Reisekosten etc.)

  • Auftreten als UnternehmerIn (z. B. eigene Rechnung, Büroraum, Briefpapier)

  • kein Weisungsrecht (keine Dienst- oder Freizeitpläne! - der Leistungsumfang wird vertraglich vereinbart)

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Leistungen

Das Leistungsangebot der Franchisenehmer/innen beinhaltet grundsätzlich genau die gleichen Leistungen wie das von uns ebenfalls angebotene Entsendemodell (aktivierende Betreuung, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung).

Der einzige Unterschied besteht darin, dass Sie selbst mit der selbständigen Betreuungskraft den Leistungsumfang abstimmen können.

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AKTIVIERENDE

BETREUUNG

  • Strukturieren des Tagesablaufs

  • Mobilisierung

  • Förderung der Selbstständigkeit

  • Förderung der kognitiven und motorischen Fähigkeiten

  • Förderung der geistigen Fähigkeiten durch Konversation

  • aktivierende Tätigkeiten

GRUNDPFLEGE

  • Hilfestellung bei der Körperpflege / Waschen

  • Hilfe bei der Darm- und Blasenentleerung

  • Ernährung

  • An- und Auskleiden

HAUSWIRTSCHAFTLICHE VERSORGUNG

  • Einkaufen

  • Menüliste erstellen, Mahlzeiten zubereiten, Essen anreichen

  • Putzen, Wäsche waschen, bügeln, etc.

  • Reinigen der Pflegehilfsmittel

  • Abfallentsorgung

  • Leichte Gartenarbeit

Preise

Beim Franchisemodell gibt es keine festen Preise, da die Franchisenehmer/innen ihre Honorare selbst bestimmen. Wir bieten Ihnen eine Bedarfsanalyse an und unterbreiten Ihnen darauf basierend Angebote interessierter Betreuungskräfte. Die Franchisegebühr, die unser Franchisepartner Ihnen in Rechnung stellt, beträgt - unabhängig vom Honorar, das Sie mit der Betreuungskraft als Franchisenehmer/in vereinbart haben - immer 30,94 € pro abgerechnetem Tag (= 928,20 € für einen Monat mit 30 Tagen). 

Versicherung & Steuer

  • Gewerbehaftpflichtversicherung

  • Krankenversicherung

  • Unfallversicherung

  • Gewerbeanmeldung

  • Beantragung der Steuernummer

  • An- und Abmeldung Versicherungen

  • Untervermietung Büroräume

  • Digitalisierung und Bereitstellung der Post

  • Steuerberatung und Steuererklärung

  • Rechnungserstellung und -versand

  • Buchhaltung

  • Behördenkorrespondenz

Support & Training

  • Hotline & Support

  • Auswahlverfahren

  • Fortbildung und Qualifizierung zur Betreuungskraft in häuslicher Gemeinschaft nach den Empfehlungen des GKV gem. § 45c SGB XI (iQH)

  • Fortbildung und Coaching für Existenzgründer

  • Vertragsmanagement

  • Unterstützung bei der Reiseorganisation

  • IT-Infrastruktur

  • Datenschutz

  • Qualitätsmanagement

Sales & Matching

  • Unterstützung bei der Kundenakquise

  • Marketing und Markforschung

  • Verifizierung der Anfragen

  • qualifizierte Vorauswahl und Vermittlung

  • Koordination der Preisverhandlungen und Leistungsvereinbarungen

Transparente Kostenaufteilung: 30,94 € / Tag Franchisegebühr

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Qualitätspolitik

Um Ihnen eine professionelle Betreuungsdienstleistung anzubieten, verpflichtet Germania24 alle seine Franchisenehmer/innen zur Teilnahme am Fortbildungsprogramm mit Zertifizierung zur „Betreuungskraft in häuslicher Gemeinschaft (BihG)" gem. § 45c SGB XI. Das Programm findet in Kooperation mit dem Institut für Qualität und Innovation in der häuslichen Versorgung (iQH) statt. Das IQH ist das einzige Ausbildungsinstitut, das für Betreuungspersonen in häuslicher Gemeinschaft Hochschulzertifikate vergeben kann und setzt somit einen neuen, hohen Standard in der Erstqualifizierung für osteuropäische Betreuungskräfte.

Zusätzlich durchlaufen die Franchisenehmer/innen bei Germania24 eine Schulung, bei der z. B. soziale Kompetenz (z.B. professionelles Verhalten, Kunden und Patientenumgang), auf der Agenda steht. Der Franchisegeber führt in regelmäßigen Abständen Qualitätskontrollen durch. ​

Modelle im Überblick

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ENTSENDEMODELL

  • zuverlässige und geprüfte Vertragspartner

  • kein Risiko bei Personalausfällen

  • Rechtssicherheit dank Formular A1

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FRANCHISEMODELL

  • attraktive Preise und Konditionen

  • flexible Leistungsumfänge

  • (iQH) geschulte Betreuungskräfte

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ARBEITGEBERMODELL

  • Weisungsbefugnis

  • volle Kontrolle

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