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Ambulante Pflege: Vis-à-Vis24 Pflegedienst GmbH

Vis-à-Vis24 unterstützt pflegebedürftige Menschen in Augsburg, Friedberg, Stadtbergen, Kissing und Gersthofen auch durch eine ambulante Pflege. Wir bieten mit unserem Pflegedienst medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung an und ermöglichen dadurch Pflegebedürftigen weiterhin in den eigenen vier Wänden selbstbestimmt zu leben. 

Das Team unseres Vis-à-Vis24 Pflegedienstes kommt bei Bedarf mehrmals in der Woche oder mehrmals täglich ins Haus und entlastet die Betroffenen sowie seine Angehörigen. Wir bieten unsere Pflegedienstleistungen sowohl separat als auch ergänzend zur „24- Stunden-Pflege“ an.

Gründungsteam: Thomas Hecht, Theresa Schober & Jan Roth

Pflegedienstleistungen

soziale Demenzbetreuung

Das Ziel der  soziale Demenzbetreuung ist, die Lebensqualität des Betroffenen zu erhalten beziehungsweise zu steigern, indem mit der entsprechenden Betreuung im Alltag auf die sozialen, seelischen und kognitiven Bedürfnisse individuell eingegangen wird.

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege 

beschreibt Leistungen im Bereich der häuslichen Pflege, die zwingend medizinisches Fachwissen erfordern. Die Behandlungspflege darf daher nur von medizinischem Personal oder examinierten Pflegekräften durchgeführt werden.

Grundpflege

Wenn Sie oder Ihr Angehöriger Grundbedürfnisse wie Aufstehen, Toilettengang, Zähneputzen, Anziehen, Frühstück nicht mehr selbst befriedigen können, haben Sie Anspruch auf Grundpflege.

Hauswirtschaftliche Unterstützung

Alle allgemein notwendigen, grundlegenden Maßnahmen zur Aufrechterhaltung einer
eigenständigen Haushaltsführung (Einkauf, Planung und Zubereitung einer Mahlzeit, Geschirr spülen, Besorgungen, Wäsche  waschen, Bügeln, Reinigen der Wohnung, etc.)

Stundenweise Betreuung

Benötigen Sie oder Ihre Angehörigen eine Unterstützung im Alltag, jedoch keine ganztägige Betreuung?  Dann ist eine stundenweise Betreuung und Alltagsunterstützung die richtige Lösung für Sie!

Verhinderungs-
Pflege

Auch pflegende Angehörige brauchen eine Pause! Wir unterstützen und vertreten, wenn pflegende Angehörige wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen die Pflege selbst nicht erbringen können!

Beratungs-Gespräche nach §37(3) SGB XI

Pflegebedürftige, die zuhause ohne Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen nach Paragraf 37 Absatz 3 SGB XI in regelmäßigen Abständen einen professionellen Beratungsbesuch durchführen lassen. 

Hauswirtschaftliche Unterstützung

Alle allgemein notwendigen, grundlegenden Maßnahmen zur Aufrechterhaltung einer
eigenständigen Haushaltsführung (
Einkauf, Planung und Zubereitung einer Mahlzeit, Geschirr spülen, Besorgungen, Wäsche  waschen, Bügeln, Reinigen der Wohnung, etc.)

Beratung und Schulung für Angehörige

Wenn Sie die Entscheidung treffen, einen Angehörigen zu pflegen, brauchen Sie viel praktisches Pflegewissen.

Wir unterstützen Sie durch Schulungen und Beratungen!

Finanzierung & Kosten 

Das Pflegeversicherungsgesetz in Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) regelt, was Pflegebedürftigkeit ausmacht. Die Pflegebedürftigkeit stellt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MD; bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) fest und beurteilt dabei sechs Bereiche:

  1. Mobilität

  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

  4. Selbstversorgung

  5. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen

  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

 

Für alle Tätigkeiten, die für die Pflege notwendig sind, vergibt der Gutachter von MD oder MEDICPROOF Punkte, die am Ende summiert und je Modul unterschiedlich gewichtet werden. Daraus ergibt sich eine Gesamtpunktzahl, die den Pflegegrad bestimmt. Je höher die Punktzahl nach der Begutachtung ist, desto höher ist der Pflegegrad.

Die Pflegeversicherung gewährt auf Basis des Pflegegrads (bis zum 31.12.2016: sog. Pflegestufen) monatliche finanzielle Hilfen. 

Bis zu einem bestimmten Betrag werden viele Leistungen von der Krankenkasse oder der Pflegekasse übernommen. Leistungen, die darüber hinaus gehen, müssen jedoch privat gezahlt werden. Wir helfen Ihnen dabei, die höchste Bewilligung zu erlangen. Bei Bedarf stellen wir mit Ihnen gemeinsam auch den Antrag auf ergänzende Leistungen durch den Sozialhilfeträger.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Gemeinsam finden wir die ideale Lösung!

Durch seine Beitragszahlungen zur Pflegeversicherung erwirbt sich jeder gesetzliche Versicherte einen Rechtsanspruch auf Hilfe, wenn er pflegebedürftig wird. Dann übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für ambulante Pflegeleistungen: Pflegebedürftige erhalten Pflegesachleistungen (bei Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst) oder Pflegegeld (bei Versorgung durch einen Angehörigen).

Weil jeder Pflegebedürftige ganz unterschiedliche Hilfen benötigt, lassen sich der Umfang und damit auch die Kosten für Leistungen der ambulanten Pflege nicht pauschal nennen, sondern nur ganz grob einschätzen.

Rechenbeispiel

Herr Mustermann benötigt rund zweimal in der Woche eine große Grundpflege (Leistungskomplex Ganzwaschung, mit Lagern/Betten und selbstständiger Nahrungsaufnahme) und dreimal in der Woche eine kleine Grundpflege (Leistungskomplex Teilwaschung, mit Lagern/Betten und selbstständiger Nahrungsaufnahme). Darum kümmert sich ein ambulanter Pflegedienst. Am Wochenende kümmert sich seine Tochter um ihn und sie versorgt auch den Haushalt. Sein Pflegedienst berechnet ihm für diese Leistungen geschätzte monatliche Kosten in Höhe von rund 820 Euro. Hätte Herr Mustermann den Pflegegrad 2, dann würde die Pflegeversicherung 724 Euro dieser Kosten übernehmen. Es bliebe für Herrn Mustermann in diesem Fall also ein monatlicher Eigenanteil in Höhe von 96 Euro.

Rufen Sie uns gerne unter 0800 6 24 24 24 an!

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Theresa Schober und Thomas Hecht
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