Betreuung in häuslicher Gemeinschaft
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Die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BihG) besteht aus einem Leistungspaket aus Grundpflege, hauswirtschaftlicher Versorgung und aktivierende Betreuung.
Hilfestellung bei den zur Grundversorgung gehörenden gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in den Bereichen:
Grundpflege
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Hilfestellung bei der Körperpflege / Waschen
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Duschen / Baden / Körperwäsche
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Haut- und Gesichtspflege
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Haarwäsche mit Trocknung
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Kämmen und Haarpflege
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Rasieren
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Zahnpflege, Reinigung Zahnersatz
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Hilfe bei der Darm- und Blasenentleerung
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Wasserlassen, Stuhlgang, Intimhygiene
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An- und Auskleiden
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Ernährung
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Mundgerechte Zerkleinerung der Mahlzeit
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Einfüllen von Getränken
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Anreichung der Mahlzeit
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Alle allgemein notwendigen, grundlegenden Maßnahmen zur Aufrechterhaltung einer
eigenständigen Haushaltsführung:
Hauswirtschaft
Einkauf, Planung und Zubereitung einer Mahlzeit:
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Decken des Tisches und Abräumen
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Geschirr spülen
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Besorgungen (z.B. Lebensmittel, Arzneimittel, etc.)
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Wäsche wechseln, waschen und bügeln
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Reinigen der Wohnung
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Müllentsorgung
Abhängig vom körperlichen, geistigen und gesundheitlichen Zustand eines Pflegebedürftigen sollten im Alltag verschiedene Mobilisierungs- und Aktivierungstechniken kombiniert und dem Betroffenen in Form von Betreuungsangeboten nähergebracht werden:
Betreuung
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Hilfestellungen und Mobilität
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Aufstehen / Umsetzen vom Rollstuhl
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zu Bett gehen
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Umlagern
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An- und Auskleiden
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Freies Bewegen in der Häuslichkeit, z.B. Treppen steigen
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Arztbesuche und Ähnliches
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Körperliche Aktivierung, um Abbau/ Erschlaffen der Muskulatur vorzubeugen, Selbstständigkeit zu erhalten:
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Gymnastik
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Alltagsbewegung
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Motorische Aktivierung, um die Sinneswahrnehmung mit den Händen zu stärken und koordinative Fertigkeiten zu erhalten:
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Greifübungen mit unterschiedlichen Materialien
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Durch das selbstständige Umsetzen von Haushaltstätigkeiten bekommt der Betroffene einerseits das Gefühl die Betreuungskraft unterstützen zu können und erhält andererseits seine Selbstständigkeit
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Kognitive Aktivierung, um geistige Anker zu setzen und das Erinnerungs- sowie Denkvermögen Betroffener zu erhalten
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Alltagskommunikation
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Anregungen für Gesprächsthemen
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Miteinbeziehen in die Entscheidungsfindung (z.B. Planung des wöchentlichen Speiseplans, Planung von Aktivitäten)
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(Gemeinsames) Lesen
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Rätsel in jeder Art
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Das Führen eines Kalenders zur zeitlichen Orientierung
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Die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BihG) umfasst ein komplexes Aufgabenspektrum im Rahmen einer sehr innigen Beziehung zur hilfsbedürftigen Person, wie es in der Regel nur pflegende Angehörige leisten. Die Aufgaben lassen sich drei Tätigkeitsfeldern zuordnen, wobei ihre Zeitanteile sich im Versorgungsverlauf je nach individueller Situation verschieben können:
• Hauswirtschaft (40 % der Zeit)
• aktivierende Betreuung (35 % der Zeit)
• Grundpflege (25 % der Zeit)
Die Behandlungspflege ist ein Teilbereich der häuslichen Krankenpflege (nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6
SGB V und Abs. 7 SGB V). Die Behandlungspflege wird von Fachkräften des Pflegedienstes und nicht von den Betreuungskräften erbracht. Ziel ist es, dass vom Pflegedienst medizinische Hilfeleistungen übernommen werden, die nicht vom Arzt erbracht werden müssen.
Dazu gehören zum Beispiel die Dekubitusversorgung, Verbandwechsel, Bedienung und Überwachung eines Beatmungsgerätes, Blutdruckmessung, Blutzuckermessung und vieles mehr.
Leistungsträger sind hier die Krankenkassen und nicht die Pflegekassen. Daher kann sie auch nicht durch den Patienten beantragt werden, sondern erfolgt ausschließlich durch ärztliche Verordnung bei medizinischer Notwendigkeit. Sie bedarf aber der Genehmigung durch die Kasse.
Dadurch entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten!
Da die Behandlungspflege nur durch examinierte Pflegefachkräfte erbracht werden kann, ist die Behandlungspflege kein Bestandteil unserer angebotenen Leistungen. Wir arbeiten jedoch mit vielen Pflegediensten eng zusammen und können Ihnen gerne Empfehlungen aussprechen.
Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BihG)
vs. "24-Stunden-Betreuung"
Häufig werden die Begriffe "24-Stunden-Betreuung" und "Betreuung in häuslicher Gemeinschaft" als Synonyme verwendet. Wir verwenden bewusst den Begriff der BihG, da wir keine 24-Stunden-Arbeitsbereitschaft suggerieren möchten. Die von uns vermittelten Betreuungskräfte arbeiten in der Regel ca. 40 bis maximal 45 Stunden in der Woche. Die Arbeitszeit kann nach Absprache verteilt bzw. gestückelt werden. So können Nachteinsätze in einem bestimmten Umfang vereinbart werden, jedoch ist eine dauerhafte Bereitschaft (z.B. Bereitschaftsdienst während der ganzen Nacht mit Babyphone oder Läute) sittenwidrig, gesetzlich verboten und damit ausgeschlossen.
Um den Betreuungskräften gute und gesetzlich zulässige Arbeitsbedingungen zu gewährleisten müssen ausreichende tägliche zusammenhängende Ruhezeiten, sowie freie Tage gewährleistet werden. Wir unterstützen Sie gerne dabei ein umfangreiches Betreuungskonzept zu erarbeiten um eine nahtlose Betreuung zu organisieren.
Beratung, Vermittlung & Kundenbetreuung

Professionelle Beratung vor Ort.
Wir sind Ihr Ansprechpartner rund um die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft. Wir arbeiten regional und führen daher alle Beratungsgespräche in Bayern persönlich bei Ihren Angehörigen vor Ort durch. Wir nehmen uns dabei viel Zeit, um Ihre Bedürfnisse zu verstehen und gemeinsam ein individuelles Betreuungskonzept zu erarbeiten.
Wir berücksichtigen dabei den Betreuungsbedarf, Ihre Anforderungen an eine Betreuungskraft sowie Ihr Budget und das Ausschöpfen aller möglichen Zuschüsse und staatlichen Förderungen.


Bedarfsgerechte Vermittlung.
Ganz nach dem Motto „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!“ sehen wir uns selbst in der Verantwortung für die Personalvorschläge an unsere Kunden. Deshalb erfolgt die Auswahl Ihrer Betreuungskraft nach einem 4-Augen-Prinzip. Unsere ausländischen Partneragenturen machen eine Vorauswahl. Wir bei Vis-à-Vis24 überprüfen dann nochmals in einem Interview, ob die Betreuungskraft für Ihren individuellen Betreuungsfall geeignet ist.
Die meisten Betreuungskräfte kennen wir seit mehreren Jahren persönlich.
Unser Zufriedenheitsversprechen
Wir vermitteln nicht nur Qualifikationen und Arbeitskräfte.
Wir sehen den Menschen, der hinter dem Lebenslauf steht, und vermitteln nur Betreuungskräfte,
die sich mit Herz und Verstand liebevoll um Ihre Angehörigen kümmern.
Und dabei sind wir uns unserer Sache so sicher, dass wir Ihnen eine Geld-zurück-Garantie bieten. Sie können sich darauf verlassen, dass auch die Person ankommt, die wir Ihnen versprochen haben. Gerne können Sie vorab mit der Betreuungskraft skypen oder telefonieren um sich selbst ein Bild zu machen, wer sich um Ihre Angehörigen kümmern wird. Wir möchten Sie in die Entscheidungsprozesse miteinbeziehen und legen daher großen Wert auf Transparenz und einen bilateralen Informationsfluss, der eine frühzeitige organisatorische Abstimmung ermöglicht.

Umfassende Kundenbetreuung.
Mit Vis-à-Vis24 haben Sie einen zuverlässigen und engagierten Partner an Ihrer Seite, der für Sie 24 Stunden, 7 Tage die Woche erreichbar ist, eine reibungslose „24 Stunden Betreuung“ organisiert und Ihren Anliegen mit höchster Priorität nachkommt.
Sie können höchste Dienstleistungsqualität von uns erwarten.
Unser ausgereiftes Qualitätsmanagementsystem sieht regelmäßige QM-Hausbesuche durch Fachpersonal, monatliche QM-Anrufe durch Ihren festen Ansprechpartner und falls nötig persönliche Mediationsgespräche durch geschultes Personal vor Ort noch am selben Tag vor.

Warum Sie bei uns in guten Händen sind
PERSÖNLICH
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Personalauswahl nach 4 Augen Prinzip
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Ein Ansprechpartner für die gesamte Laufzeit
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Notfalltelefon für ständige Erreichbarkeit
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Einarbeitung der Betreuungskraft vor Ort
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Regelmäßige Hausbesuche durch Fachpersonal
100 % SICHER
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14 Tage Kündigungsfrist
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Kostenloser Ersatz bei Krankheit
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Skype Meetings mit Bewerber/ innen
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Lokale Springer: schnellstmöglicher Ersatz bei kurzfristigen Personalausfällen
GEPRÜFT
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Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001
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Im Vorstand des VHBP e.V. vertreten
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Geprüftes Mitglied im BHSB e.V
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RA-geprüfte verbraucherfreundliche Verträge
ERFAHREN
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Über 20 Jahre Erfahrung in der
internationalen Personalvermittlung -
Über 13 Jahre Erfahrung in der
Vermittlung von Betreuungskräften -
Über 2.000 vermittelte Betreuer/ innen
bekannt aus:






