Am 22.09.2021 um 21:15 Uhr war Vis-à-Vis24 in einem 6-minütigen Kontrovers-Beitrag im Bayerischen Rundfunk zu sehen:
"Das Bundesarbeitsgericht hat geurteilt, dass Angestellte in der 24-Stunden-Pflege auch für ihre Bereitschaftszeit Mindestlohn bekommen müssen. Viele Pflegebedürftige stehen jetzt vor der Frage, ob sie sich diese Pflege zu Hause noch leisten können."
Comentarios