Arbeitgebermodell
Beim Arbeitgebermodell stellen Sie die Betreuungskraft selbst an und haben die Pflicht, die entsprechenden Meldungen vorzunehmen und die Sozialabgaben und Steuern abzuführen.
Vorteile
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geprüfte Arbeitsverträge
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Transparenz
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Weisungsbefugnis
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Kontrolle
Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis
Seitdem das EU-weite Freizügigkeitsgesetz in Kraft trat, das für die meisten europäischen Länder gilt, steht es Arbeitnehmern frei, innerhalb von EU-Staaten zu arbeiten. Die Pflegebedürftigen bzw. ihre Angehörigen werden hierbei zum Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten. Die Betreuungskraft wird bei diesem Modell sozialversicherungspflichtig angestellt, weshalb Sie als Arbeitgeber verpflichtet sind in Deutschland Lohnsteuer und Sozialabgaben ordnungsgemäß abzuführen. Die Betreuungskräfte können sowohl über die Arbeitsämter, als auch über Agenturen vermittelt werden. Dabei gehen Sie allerdings wirklich alle Arbeitgeberpflichten ein und tragen die Risiken, die sich aus dieser Konstellation ergeben können (Krankheit, Urlaub, Kündigungsfristen, unvorhergesehene Personalwechsel). Der wesentliche Vorteil besteht für Sie darin, dass Sie gegenüber der Betreuungskraft weisungsbefugt sind.
Mit Vis-à-Vis24 haben Sie einen regionalen Ansprechpartner an Ihrer Seite, der Sie in allen Belangen unterstützt.
Wir können Sie auch dabei unterstützen einen geeigneten Arbeitsvertrag aufzusetzen und den Kontakt zu einer Steuerkanzlei für die Lohnbuchhaltung herstellen.
Leistungen
Das Leistungsangebot der Arbeitnehmer beinhaltet grundsätzlich genau die gleichen Leistungen wie das von uns ebenfalls angebotene Franchisemodell oder Entsendemodell (aktivierende Betreuung, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung).
Der einzige Unterschied besteht darin, dass der Leistungsumfang vertraglich mit der Betreuungskraft vereinbart wird und Sie ihr gegenüber auch ein Direktionsrecht und eine Weisungsbefugnis besitzen.
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AKTIVIERENDE
BETREUUNG
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Strukturieren des Tagesablaufs
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Mobilisierung
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Förderung der Selbstständigkeit
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Förderung der kognitiven und motorischen Fähigkeiten
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Förderung der geistigen Fähigkeiten durch Konversation
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aktivierende Tätigkeiten
GRUNDPFLEGE
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Hilfestellung bei der Körperpflege / Waschen
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Hilfe bei der Darm- und Blasenentleerung
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Ernährung
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An- und Auskleiden
HAUSWIRTSCHAFTLICHE VERSORGUNG
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Einkaufen
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Menüliste erstellen, Mahlzeiten zubereiten, Essen anreichen
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Putzen, Wäsche waschen, bügeln, etc.
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Reinigen der Pflegehilfsmittel
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Abfallentsorgung
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leichte Gartenarbeit
Kosten
Die Kosten der häuslichen Betreuung im Rahmen des Arbeitgebermodells hängen stark von den Gehaltsvorstellungen der Betreuungskraft ab. Wie hoch Ihre Gesamtkosten als Arbeitgeber sind (ohne Lohnfortzahlungen, Urlaubsgeld etc.) können Sie hier selbst nachrechnen.
Legalität
Das Arbeitgebermodell stellt eine ganz reguläre Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung dar. Wichtig für die Legalität ist es, einen Arbeitsvertrag abzuschließen, der die tatsächliche Arbeitszeit berücksichtigt, den Mindestlohn nicht unterschreitet und keine rechtswidrigen oder unwirksamen Vertragsklauseln enthält.
Wie auch bei den anderen Geschäftsmodellen gibt es gewisse "Spielregeln", welche die Vertragsparteien einhalten müssen um sich stets im rechtlich zulässigen Rahmen bewegen.
Spielregeln
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halten Sie alle Arbeitgeberpflichten ein!
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Leistungsumfang: maximal 160 Stunden im Monat
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es gelten die deutschen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen (MiLoG, ArbZG etc.)!
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melden Sie die Betreuungskräfte an und führen Sie alle Beiträge in vollem Umfang ab!